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In der Schweiz gibt es ein Gesetz, das ist niemandem geheuer, weder dem Durchschnittseidgenossen noch dem Gesetzgeber, und schon gar nicht den Kirchen. Die Rede ist von Artikel 115 im Strafgesetzbuch: "Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemandem zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder ...