Einzelzimmer wird zur Regel
Bauverordnung des Landes für Alten- und Pflegeheime in Kraft
Daniel Pust
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EMMENDINGEN. Mehr Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität – das sind die Prämissen der jüngsten Bauverordnung im Landesheimgesetz. Es sieht vor, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner eines Alten- oder Pflegeheims das Recht auf ein Einzelzimmer hat. So radikal die Änderung im Gesetz auch anmuten mag, folgt sie eigentlich nur einem Trend, der schon seit Jahren besteht. Deshalb blicken die Heime im Landkreis der Neubestimmung mit einiger Gelassenheit entgegen.
Das seit 2008 geltende Landesheimgesetz wurde in diesem Jahr durch eine Bauverordnung ergänzt, die seit einem Monat in der endgültigen Fassung gilt. Aufgrund des eiligen Verfahrens fühlten sich im Vorfeld des Stichtags Ämter und ...