Einspruch erweist sich als Bumerang
Gericht verhängt gegen 45-Jährigen Freiheits- statt Geldstrafe / Teppichmesser macht den Unterschied aus.
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Im Strafbefehl war gegen den arbeitslosen Freiburger für die Anstiftung eines Zwölfjährigen zum Ladendiebstahl und für einen eigenhändig begangenen Diebstahl eine Geldstrafe von insgesamt 40 Tagessätzen verhängt worden. Der 45-Jährige legte Einspruch ein. Der sollte sich jetzt als Bumerang erweisen: Das Gericht stellte zwar das Verfahren wegen Anstiftung des Zwölfjährigen ein, musste aber aus Rechtsgründen statt einer Geldstrafe für den zweiten Diebstahl eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängen. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Für eine Ausrede hat der Ladendetektiv eines Kaufhauses in Freiburg die Aussage eines Zwölfjährigen gehalten, den er im März 2006 beim Stehlen von zwei Speicherkarten für Computerspielkonsolen ...