Ein am Kaiserstuhl aufgewachsener Türke soll nach vielen Straftaten ausgewiesen und abgeschoben werden – in ein Land, dessen Sprache er nicht spricht. Eine Gemeinderätin und ein ehemaliger Polizist setzen sich für ihn ein.
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A. ist in Deutschland geboren und aufgewachsen. Er hat fast keinen Bezug zur Türkei. Menschen mit einer derartigen Biografie nennt man "faktische Inländer". Juristisch gilt er aber als Ausländer, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wie andere Ausländer können auch faktische Inländer nach schweren Straftaten ausgewiesen und abgeschoben werden. Allerdings ist bei ihnen die ...