Eine Todesdrohung bringt den Angeklagten direkt ins Gefängnis
VOR GERICHT: Ein 42-Jähriger hat seine frühere Lebensgefährtin mehrfach bedroht / Richter sieht angesichts der Vorstrafen keine Möglichkeit für eine Bewährung.
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EMMENDINGEN (cri). Wegen seiner krankhaften Eifersucht hatte ein 42-jähriger türkischer Staatsbürger – er lebt seit 20 Jahren in Deutschland – wiederholt Ärger mit der deutschen Justiz. Für die jüngsten Vorfälle bekam er nun eine achtmonatige Haftstrafe ...