Eine Schlappe für Bulmahn

Nach dem Karlsruher Urteil darf der Bund im Hochschulrecht keine Detailregelungen treffen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Juniorprofessur macht Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) einen dicken Strich durch die Rechnung. Eigentlich wollte sie mit dem entsprechenden Gesetz verhindern, dass deutsche Nachwuchswissenschaftler ins Ausland abwandern. Außerdem sollen deutsche Unis für herausragende Jungforscher aus dem Ausland interessant werden.

Deshalb änderte der Bund vor zwei Jahren das Hochschulrahmengesetz (HRG) und führte den Juniorprofessor ein, der schon mit Anfang 30 selbstständig forschen und lehren darf. Neben 37 000 ordentlichen Professoren gibt es in Deutschland bereits ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Peter Gaethgens, Brigitte Zypries

Weitere Artikel