Eine Schlappe für Bulmahn
Nach dem Karlsruher Urteil darf der Bund im Hochschulrecht keine Detailregelungen treffen.
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KARLSRUHE. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Juniorprofessur macht Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) einen dicken Strich durch die Rechnung. Eigentlich wollte sie mit dem entsprechenden Gesetz verhindern, dass deutsche Nachwuchswissenschaftler ins Ausland abwandern. Außerdem sollen deutsche Unis für herausragende Jungforscher aus dem Ausland interessant werden.
Deshalb änderte der Bund vor zwei Jahren das Hochschulrahmengesetz (HRG) und führte den Juniorprofessor ein, der schon mit Anfang 30 selbstständig forschen und lehren darf. Neben 37 000 ordentlichen Professoren gibt es in Deutschland bereits ...