Eine Schlägerei kostet 5000 Euro
28-Jähriger nach nächtlicher Randale in Oberhof verurteilt.
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MURG-OBERHOF/BAD SÄCKINGEN. Eine tätliche Auseinandersetzung nach einem Fest in Oberhof beschäftigte das Amtsgericht Bad Säckingen. Ein 28-Jähriger hatte gegen einen Strafbefehl, durch den er wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden war, Einspruch eingelegt. Mit nur geringem Erfolg: Richter Rupert Stork setzte den Tagessatz auf 40 Euro herab, die Anzahl der Tagessätze blieb gleich. Zudem wurde der Angeklagte verurteilt, an den Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zu zahlen.
An einem Wochenende im Juli des vergangenen Jahres kam es in Oberhof zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der angetrunkene Angeklagte und einige Freunde wollten den Abend, den sie auf einem Fest in Wallbach verbracht hatten, beim Musikfest in Oberhof ausklingen lassen. Dumm nur, dass gegen drei ...