"Eine Robe tragen finde ich sinnvoll"
ZISCH-INTERVIEW mit Maren Butscher über ihren Beruf als Staatsanwältin.
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Helen: Wollten Sie als Kind auch schon Staatsanwältin werden?
Maren Butscher: Nein, da wollte ich Richterin werden. Das stand schon in der Grundschule im Freundschaftsalbum.
Helen: Wie wird man überhaupt Staatsanwältin?
Butscher: Man studiert Jura an der Universität. Nach dem ersten Staatsexamen macht man das Referendariat, wo man eine praktische Ausbildung erhält. Danach macht man das zweite Staatsexamen und bewirbt sich für den höheren Justizdienst des Landes seiner Wahl.
Helen: Arbeiten Sie eng mit der Polizei zusammen?
Butscher: Ja. Die Polizei ermittelt für den Staatsanwalt die Fälle, vernimmt die Zeugen und arbeitet die Beweise auf. Die Polizeibeamten sind die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Helen: Haben Sie einen Lieblingspolizist?
Butscher: Ja, mit manchen arbeite ich besonders gerne zusammen.
Helen: Hat ein Kind schon mal einen Ihrer Fälle gelöst?
Butscher: Das wüsste ich nicht.
Helen: Welches Verbrechen finden sie am schlimmsten?
Butscher: Alle, die Leben, Leib und Freiheit betreffen.
Helen: Wären Sie auch gerne Strafverteidigerin geworden?
Butscher: Ja, das könnte ich mir auch vorstellen.
Helen: Was passiert vor Gericht bei einem Prozess?
Butscher: Dort findet die Hauptverhandlung statt. Es erscheinen Richter, Angeklagter und ein Staatsanwalt. Oft ist auch ein Rechtsanwalt als Verteidiger des Angeklagten anwesend. Thema ist die Anklage, also das, was dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Dieser Sachverhalt soll im Rahmen der Hauptverhandlung aufgeklärt werden, so dass der Richter ein Urteil fällen kann.
Helen: Wie finden Sie, dass man vor Gericht eine Robe trägt?
Butscher: Ich finde das gut. Ich mag diese Tradition und halte sie jedenfalls im Strafprozess für überaus sinnvoll.
Helen: Entscheidet der Richter alleine?
Butscher: Das kommt darauf an. Bei einer Straferwartung von weniger als zwei Jahren schon. Bei höheren Strafen werden dem Richter auch Berufsrichter oder Schöffenrichter zur Seite gestellt. Schöffenrichter sind Laienrichter, die keine juristische Fachausbildung haben. Im Prinzip können diese den Berufsrichter überstimmen. Verurteilt werden darf jemand nur, wenn kein vernünftiger Zweifel an seiner Schuld besteht.
Helen: Kann ein Urteil auch wieder zurück genommen werden? Wie geht das?
Butscher: Der Verurteilte kann Rechtsmittel einlegen. Umgekehrt kann auch der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen, wenn ihm beispielsweise das Strafmaß zu niedrig erscheint.
Helen: Hatten Sie nach einer Verurteilung schon einmal das Gefühl, dass der Verurteilte vielleicht doch nicht der Täter war?
Butscher: Nein. Obgleich es oft schwierig ist, wenn die Tat vehement bestritten wird.
Helen: Was machen Sie privat gerne?
Butscher: Ich verbringe meine Freizeit am liebsten mit meinem Mann und unserem Hund Alfred.
Helen: Was ist Ihr Lieblingsessen?
Butscher: Sushi, Pommes frites und Vanilleeis.
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