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DONAUESCHINGEN (ez). Wer Grundstücke kauft, verkauft oder verschenkt, macht dies nicht ohne Brief und Siegel. Das heißt, dass eine Amtsperson den Kaufvertrag oder das Schenkungsversprechen beurkunden muss. Der Gang zum Notar ist in solchen Fällen obligatorisch. Das war schon vor 1200 Jahren so. Gott sei Dank, müssten die ...