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FREIBURG. Eine DNA-Spur macht noch keinen Täter. Hinzukommen müssen laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitere Beweise, um die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei feststellen zu können. Und weil weitere Beweise fehlten, hat ein Schöffengericht des Freiburger Amtsgerichts am Dienstag einen 46-jährigen Mann aus einer ...