Eine als "Herzfrau" tätige Kosmetikerin unterliegt vor Gericht
Die Organisatorin von so genannten Schenkkreisen, einer Art Pyramidenspiel, muss nun 6000 Euro zahlen / Kaum eine der beteiligten Frauen fühlt sich betrogen.
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Das Amtsgericht hat eine Kosmetikerin wegen verbotener progessiver Kundenwerbung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Die Frau hatte im Spätjahr 2001 in Freiburg sechs Treffen von "Herzfrauen" in Hotelsälen organisiert. Bei den Treffen wurde eine Art ...