Eine Abrechnung und ihre Tücken
Die Betriebskosten sind ein Kapitel für sich und eine Quelle von Fehlern bei ihrer Abrechnung.
Falk Zielke (dpa)
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Mieter zahlen nicht nur ihre Miete, sondern auch ihre Betriebskosten. Doch bei deren Abrechnung kann es zu Fehlern kommen. Worauf also ist zu achten?
Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Vermieter können Mieter an den Betriebskosten ihrer Immobilie beteiligen. Geregelt ist das in Paragraf 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Doch in der Praxis gibt es immer wieder Streit. "Betriebskosten sind fehleranfällig", sagt Julia Wagner vom ...