Ein weiterer Schritt voran

Baugebiet "Neuwelt": Hinterzartener Rat diskutiert Lärmschutz und Rückhaltebecken.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Viele sehnen den Spatenstich fürs neue...euwelt“ in Hinterzarten herbei.   | Foto: dpa
Viele sehnen den Spatenstich fürs neue Baugebiet „Neuwelt“ in Hinterzarten herbei. Foto: dpa

HINTERZARTEN. So ein großes Interesse von Zuhörern gibt es sonst selten in einer Gemeinderatsitzung in Hinterzarten: Mehr als 20 waren am Dienstagabend gekommen. Der Hauptgrund des Erscheinens der meisten war wohl das neue Baugebiet "Neuwelt", das auf der Tagesordnung stand. Hier war im September des vergangenen Jahres der Aufstellungsbeschluss erfolgt (wir berichteten): Nun musste dieser wieder geändert werden, da sich einige Änderungen ergeben hatten.

Zum Schluss der Versammlung stimmte der Rat einhellig den Änderungen zu, billigte den Bebauungsplanentwurf und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Wie viele Facetten die Änderungen im Entwurf des Bebauungsplanes hatten, zeigte sich alleine schon daran, dass neben Ortsplaner Ulrich Ruppel ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel