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LÖRRACH. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15. Juli 2011, 23 U 87/09, entschieden, dass der Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft bei vorsätzlichen Verstößen gegen Schutzpflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dem Erwerber eines Bauträgervertrages persönlich haftet. Leistet ...