Ein Schubser in den Stuhlstapel war vor Gericht nicht nachzuweisen
VOR GERICHT: Die Rangelei bei einer Fasnetveranstaltung in der Boehle-Halle endete nach vierstündiger Verhandlung mit einem Freispruch für den Angeklagten.
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EMMENDINGEN. Mit einem Freispruch endete eine viereinhalbstündige Verhandlung vor dem Amtsgericht. Der vorsätzlichen Körperverletzung war ein 23-Jähriger beschuldigt worden und die Aussagen dreier Zeugen unterstrichen die Anklagevorwürfe. Fünf weitere Zeugen ließen das Geschehen jedoch in ganz anderem Licht erscheinen. Und weil die Aussage des ...