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Ein Schläger, aber wortkarg

Geldstrafe für 22-Jährigen wegen Körperverletzung in drei Fällen.  

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TITISEE-NEUSTADT (chm). Weder Einsicht, noch Reue, noch eine andere Form der aktiven Anteilnahme am Geschehen zeigte der Angeklagte vor Gericht. "Stimmt das, was die Staatsanwältin eben vorgelesen hat?" fragte Richter Schöpsdau gleich zu Beginn. "Ja", lautete die knappe Antwort. Knapp drei Stunden später wurde der junge Mann zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ohne einen Verteidiger folgte der 22-Jährige der Anklageschrift von Staatsanwältin Fiedler. Mitte Juli 2005 sei der Angeklagte während einer privaten Veranstaltung auf einem Grillplatz in Löffingen/Reiselfingen bei zwei Auseinandersetzungen durch rege Teilnahme auffällig geworden: Ein erstes Opfer warf er zu Boden, traktierte es dann gemeinsam mit einem ...

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