Ein notwendiges Übel
Das neue Gesetz zur Lohngleichheit hat Nebenwirkungen – und trotzdem ist es eine gute Sache.
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – der Slogan bezog sich einst auf die Forderung, Leiharbeiter und Stammpersonal zu denselben Bedingungen zu beschäftigen. Angebracht ist er auch, wenn es um die Bezahlung von Männern und Frauen im Betrieb geht. Damit hapert es bisher noch. Daher ist es folgerichtig, wenn der Gesetzgeber nun den Druck auf jene Unternehmen erhöht, die diesen Grundsatz missachten. Auch, wenn das Gesetz Nebenwirkungen hat.
Die von der Bundesregierung verabschiedete Regelung für mehr Transparenz bei den Löhnen ist ein notwendiges Übel. Sie bürdet den Firmen mehr Bürokratie auf. Aber von einem ...