Account/Login

Bundesverfassungsgericht

Ein Mietendeckel kann nur bundesweit verwirklicht werden

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Land Berlin durfte keinen Mietendeckel einführen, er wäre nur auf Bundesebene möglich. Ob er das Grundrecht auf Eigentum verletzt, blieb offen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In vielen Städten sind die Mieten in d...rem gestiegen (Symbolbild aus Berlin).  | Foto: TOBIAS SCHWARZ (AFP)
In vielen Städten sind die Mieten in den vergangenen Jahren extrem gestiegen (Symbolbild aus Berlin). Foto: TOBIAS SCHWARZ (AFP)
In Berlin trat im Februar 2020 der sogenannte Mietendeckel in Kraft. Damit waren die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen galten vom Staat festgelegte Obergrenzen. Ab November 2021 mussten überhöhte Mieten sogar gesenkt werden.
Das Parade-Projekt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel