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Ein kleiner Zuverdienst

Regelungen für Nebentätigkeiten.  

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Neben dem Vollzeitjob noch im Café arb...ehr als 48 Stunden pro Woche erlaubt.   | Foto: Andrea Warnecke/dpa
Neben dem Vollzeitjob noch im Café arbeiten: Wer das machen will, muss aufpassen, dass er nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Danach sind im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche erlaubt. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Neben dem Vollzeitjob im Büro noch Stunden als Yogalehrer geben oder am Wochenende im Café aushelfen: Mit solchen Nebenjobs lässt sich das Gehalt aufbessern. Nicht immer sieht der Arbeitgeber das jedoch gern. Bevor Mitarbeiter einen zweiten Job annehmen, ...

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