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Gut für Familien: Die doppelte Haushaltführung kann künftig vereinfaht steuerlich abgesetzt werden. Foto: tmn
Berufstätige können einen zweiten Haushalt leichter steuerlich absetzen. Das kann auch gelten, wenn Arbeitnehmer ihren Familienwohnsitz vom Arbeitsort wegverlegen, wie aus zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs hervorgeht (Az.: VI R 23/07 und ...