Ein historischer Zufall beendete die Straflosigkeit von KZ-Wachleuten
Der ukrainische KZ-Wachmann Demjanjuk wurde mit dem Nazi-Täter "Iwan, der Schreckliche" verwechselt. Ohne diesen Umstand würde es heute keine Prozesse gegen deutsche KZ-Wachleute geben.
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Die Angeklagten werden immer älter. Wer 1945 zwanzig Jahre alt war, ist heute ein Greis von etwa 95 Jahren. Dennoch gibt es weiter Prozesse gegen KZ-Wachleute. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat jüngst einen 100-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann angeklagt, der im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig war. Fast zugleich hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe eine 95-jährige Frau ...