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Die 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die am 23. Mai 1949 die Geschäftsgrundlage für die junge Bundesrepublik verabschiedeten, hatten gar nicht im Sinn, eine für ein Menschenalter geltende Verfassung zu zimmern. Sie folgten keinem Herzensanliegen, sondern erfüllten fast widerstrebend einen alliierten Auftrag. Und mit trotziger Hartnäckigkeit bestanden sie darauf, dass das, was sie einvernehmlich beschlossen, nur ein interimistischer Notbehelf sein sollte für den staatlichen Torso, der aus den drei westlichen Besatzungszonen hervorging. Denn sie waren von der Sorge geplagt, dass sie mit ihrem Werk der deutschen Einheit schadeten und die Spaltung vertieften. Daher wurde alles unterlassen, was den Charakter der Endgültigkeit hätte betonen können. Und so gab es auch keine Verfassung, sondern nur ein "Grundgesetz".
Dieser verhaltenen und von jeglicher Euphorie freien Stimmung entsprach die Staatwerdung der drei westlichen Besatzungszonen zur Bundesrepublik Deutschland. Wohl noch nie ist ein Staat unter prosaischeren Umständen ans Licht getreten: Kein feierlicher Akt, der im Gedächtnis der Bevölkerung haften geblieben wäre, kein pathetischer Gründungsmythos, der in die ...