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Lebensmittel- und Gastronomiebedarfshändler wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.  

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Nachdem  der Leiter eines Großmarktes ...; wegen Beihilfe  schuldig gesprochen.  | Foto: hö
Nachdem der Leiter eines Großmarktes im März wegen Untreue verurteilt worden war, wurde jetzt auch der „Topkunde“ wegen Beihilfe schuldig gesprochen. Foto: hö

WIESENTAL. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat unter Vorsitz von Richterin Margarete Basler den 42-jährigen Geschäftsführer einer Firma für Lebensmittel- und Gastronomiebedarf, der "Topkunde" bei einem Lörracher Großmarkt war, wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Mit einer Palette Käse fing alles an: Der 38 Jahre alte Leiter eines Großmarktes im Landkreis Lörrach wollte den Angeklagten als "Premiumkunden" nicht verlieren und hoffte, ihn mit kostenlosen Zugaben und Preisnachlässen bei der Stange zu halten. Das funktionierte insoweit, dass der Kunde blieb, allerdings zu einem hohen Preis. ...

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