Ein Domizil für die Vereine
Das Pfarrhaus in Ringsheim wechselt zum Jahresanfang den Besitzer. Der künftige Eigentümer, die Gemeinde, hat klare Vorstellungen für die Nutzung. .
Örtlichen Institutionen und Vereinen, den kirchlichen Gruppen sowie im Einzelfall Privatpersonen soll das Pfarrhaus zur Verfügung stehen. Um den Betrieb ab 1. Januar zu regeln, gibt es ein Vorbild: das Bürgerhaus. Die Regelungen für das Pfarrhaus sollen "eins zu eins" wie die für das Bürgerhaus sein, erklärte Weber. So soll es sowohl die Möglichkeit geben, die Räumlichkeiten einmalig oder auch regelmäßig zu nutzen. Das Pfarrhaus stehe künftig für den Probe- und Übungsbetrieb von Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Für besondere Feste und Veranstaltungen sehen die Bestimmungen vor, auf Antrag auch längere Öffnungszeiten zuzulassen – in der Regel längstens jedoch bis 2 Uhr. Die Kosten für die Nutzung stehen ebenfalls fest. Je nach Art der Veranstaltung und Gruppe fallen unterschiedliche Entgelte an. Für die Jugendausbildung der Vereine, Institutionen und kirchlichen Gruppen vor 19 Uhr wird kein Entgelt erhoben. Bei regelmäßiger oder Dauernutzung gibt es Jahrespauschalen. Bei einzelnen Veranstaltungen richten sich die Preise nach Art der Veranstaltung und den Veranstaltern sowie der Ausstattung.
Laut Weber gibt es schon erste Anfragen. Ein Büro miete wahrscheinlich die Kirche. Dafür gebe es dann einen Dauermietvertrag. Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen die Regelungen.
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