Bundesverfassungsgericht

Ein Betrieb, nur ein Tarifvertrag?

Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob ein umstrittenes Gesetz zugunsten großer Gewerkschaften bestehen bleiben kann.  

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KARLSRUHE. Greift das Tarifeinheitsgesetz zu sehr in die Rechte von kleinen Berufsgewerkschaften ein? Darüber verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht. Die Richter kündigten ein Grundsatzurteil an.

Tarifeinheit bedeutet, dass pro Betrieb nur ein Tarifvertrag gilt. Dieses Prinzip soll verhindern, dass ständig eine andere Gewerkschaft für "ihren" Tarifvertrag streikt und die Unternehmen nicht zur Ruhe kommen. Eigentlich ist die Tarifeinheit nichts Neues. In Deutschland galt sie seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 1957. Sie war aber immer umstritten, denn das ...

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Schlagworte: Cockpit-Anwalt Gerhart Baum, Matthias Jacobs, Rudolf Henke

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