Eimeldingen fordert eine Überarbeitung bei der Ausweisung von Vorrangflächen für Freiflächenphotovoltaik, weil es sich überproportional stark belastet sieht. Auch ein Solarparkprojekt im Stockacker stoppt der Gemeinderat vorerst.
Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg legt fest, dass bis 2025 1,8 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windkraftanlagen und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik reserviert werden müssen. Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat für sein Gebiet die auszuweisende Vorrangfläche für Solarparks freiwillig auf 0,5 Prozent erhöht.
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