Eimeldingen setzt Grundsteuersätze fest

Die Gemeinde Eimeldingen steht hinter der Grundsteuerreform. Die neuen Bodenrichtwerte sorgen aber für Unverständnis und Kritik.  

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Auch in Eimeldingen gelten ab 1. Januar neue Grundsteuer-Hebesätze.  | Foto: Victoria Langelott
Auch in Eimeldingen gelten ab 1. Januar neue Grundsteuer-Hebesätze. Foto: Victoria Langelott
Weil die Grundsteuerbescheide Ende des Jahres auslaufen, sieht sich auch die Gemeinde Eimeldingen gezwungen, vor der Verabschiedung des Haushalts für 2025 eine Satzung für diese Realsteuern zu erlassen. Bürgermeister Oliver Friebolin rekapitulierte, dass sich Baden-Württemberg im Rahmen der Grundsteuerreform für ein Flächenmodell entschieden habe, bei dem die Größe eines Grundstückes das Hauptkriterium sei.

Für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) seien sämtliche Flächen in Eimeldingen bereits neu erfasst. Das Finanzamt habe für diese Grundstücke Messwerte in Höhe von insgesamt 182.136 Euro übermittelt. Da Einsprüche zu erwarten sind, kalkuliert Friebolin mit einer reduzierten Messwertsumme von 177.500 Euro. Um mit dieser die 2024 zu erwartende Gesamteinnahme aus den Grundsteuern A und B in Höhe von 380.830 Euro erneut zu erreichen, müsste sie mit 215 Prozent multipliziert werden. Und genau diesen neuen Hebesatz schlug Friebolin für die Grundsteuern A und B vor. Aktuell beträgt der Hebesatz 350 Prozentpunkte – wegen der neuen Systematik der Berechnung sind die zwei Sätze jedoch kaum vergleichbar.

Die Gesamteinnahme aus den Grundsteuern werde für die Gemeinde gleichbleiben, unter den Grundstücksbesitzern werde es aber zu Belastungsverschiebungen kommen. In Einzelfällen – wenn kleine Einfamilienhäuser auf großen Flächen stehen – kann die eingeforderte Grundsteuer drastisch steigen. Weil die Bodenrichtwerte in den Gewerbegebieten niedriger sind als in Wohngebieten und weil die Grundstücke dichter bebaut sind, gehören laut Friebolin Gewerbetreibende zu den Gewinnern der Grundsteuerreform. Dennoch will er die Gewerbesteuer im Gegenzug nicht erhöhen, sondern sie bei 350 Prozentpunkten belassen.

Während die Gemeinderäte die Grundzüge der Grundsteuerreform nachvollziehen konnten, äußerten sie sich zu den vom neuen, interkommunalen Gutachterausschuss für Eimeldingen festgelegten Bodenrichtwerten kritisch. Für Wohngrundstücke liegt der Bodenrichtwert fast überall einheitlich bei 420 Euro pro Quadratmeter – "unabhängig davon, ob sich das Grundstück direkt an der Hauptstraße oder in einem ruhigen Wohngebiet befindet", wie Friebolin erläuterte. Armin Ruser bat darum, dem Gutachterausschuss "das Signal zu geben, dass er da nochmal drüberschauen muss". Ansonsten befürchte er "Unruhe im Dorf". Aus den Zuhörerreihen merkte Christoph Huber an, dass in der Nachbargemeinde Binzen für Wohngrundstücke direkt an der Hauptstraße ein Wert von 330 Euro pro Quadratmeter festgelegt wurde. Er bat darum, zur Infoveranstaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes auch Experten des Gutachterausschusses einzuladen.

Unabhängig davon stimmte der Gemeinderat den neuen Grundsteuerhebesätzen von 215 Prozent und dem unveränderten Hebesatz für die Gewerbesteuer von 350 Prozent geschlossen zu. Diese Sätze gelten nur 2025. Für 2026 werde "neu justiert", kündigte Friebolin an.
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