Eigenen Urlaub ernst nehmen

Die Zeit zur Erholung ist vom Gesetzgeber klar geregelt / Arbeitgeber muss für sein Recht einstehen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Bei der Arbeit ist viel zu viel zu tun. Soll man deshalb den Urlaub ausfallen lassen? Laut einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Befragung von Arbeitnehmern hat das jeder Dritte schon gemacht. Dabei ist die Sache rechtlich eigentlich klar.

Ist im Job Not am Mann, steckt so mancher Berufstätige mit seinem Urlaub zurück. Doch das ist in vielen Fällen eine freiwillige Sache, erklärt Alexander ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Alexander Bredereck, Anette Wahl-Wachendorf

Weitere Artikel