"Du hast Anrecht auf eine Kur"
Balinea-Thermen erweitern Gesundheits- und Therapieangebot
unserem Reddakteur Bernd Michaelis
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BAD BELLINGEN. Der traditionelle Begriff "Kur" umfasst eine ganze Palette von Vorsorge- und Krankheitsbehandlungen. In der neuen Sozialgesetzgebung wird der Begriff "Kur" aber nicht mehr angewendet. Das heißt aber nicht, dass es Kuren nicht mehr gibt. Es gibt sogar ein Recht darauf. Im neuen Gastgeberverzeichnis der Bad Bellinger Bade- und Kurverwaltung ist eine grafische Darstellung des Deutschen Heilbäderverbandes abgedruckt, die anhand eines Schaubildes veranschaulicht, wie Interessenten zu einer Kur kommen.
Gesundheitsvorsorge (Prävention) und Krankheitsnachsorge (Rehabilitation), sind dabei die tragenden Säulen. Kurdirektor Markus Franz setzt darauf, dass die neue Domain http://www.thermalbad-kur.de die Bad Bellingen kürzlich gekauft hat, dabei hilft, die Botschaft zu ...