Drogenfahnder mit feinen Spürnasen
Ein 35 Jahre alter Mann aus dem nördlichen Breisgau handelte mit vier Kilo Marihuana und muss für vier Jahre hinter Gitter.
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NÖRDLICHER BREISGAU. Wer mit Drogen handelt und Waffen sammelt, hat im Fall eines Prozesses ein Problem. Die Mindeststrafe für Drogenhandel mit Waffen liegt bei fünf Jahren. Es sei denn, es liegt ein minderschwerer Fall vor. Dann geht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Im Fall eines geständigen Drogenhändlers aus einer Kreisgemeinde, der nebenbei erlaubnisfreie Waffen sammelt, ging das Landgericht Freiburg am Mittwoch von einem minderschweren Fall aus und hat für den bewaffneten Handel mit vier Kilo Marihuana eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt.
Der Fall des 35-jährigen Arbeiters gehört zu einem Komplex mit 60 Ermittlungsverfahren, wie ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Emmendingen das Gericht informierte. Auf ihn waren die Fahnder bei der Überwachung des Telefons eines 24-jährigen Auszubildenden gekommen. Nahezu alle drei Tage ...