Account/Login

Legal high

Drogen als harmloser Kräutermix getarnt

Sieht aus wie eine großmütterliche Kräutermischung, ist aber mehr: "Legal high" sind Drogen – im Betäubungsmittelgesetz aber noch nicht erfasst. Kann der Verkauf davon bestraft werden?  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Droge versetzt mit Kräutern  | Foto: Wikipedia
Droge versetzt mit Kräutern Foto: Wikipedia

Kann der Verkauf so genannter "Legal High"-Drogen nach dem Arzneimittelrecht bestraft werden? Darüber muss in zwei Fällen aus Deutschland der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der unabhängige EuGH-Generalanwalt Yves Bot lehnte dies jetzt in seinem Schlussantrag ab.

"Legal High"-Drogen heißen so, weil ihre Inhaltsstoffe "high" machen, aber noch nicht im Betäubungsmittelgesetz erfasst sind. Meist geht es dabei um künstliche Cannabinoide, die beim Rauchen ähnliche Wirkungen wie Marihuana ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel