Das Schöffengericht Bad Säckingen verurteilt einen Mann wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen und dem Besitz von Kinderpornografie zu drei Jahren Gefängnis. Der Angeklagter räumt die Taten ein.
Vor dem Schöffengericht in Bad Säckingen wurde über den Vorwurf des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Inhalte verhandelt. Außerdem wegen dem Verstoß gegen Auflagen, gegen die ein 42-jähriger Mann aus einer Hochrheingemeinde nach Absitzen einer zweijährigen Haftstrafe nach der Entlassung im April 2021 verstoßen haben ...