Das Schöffengericht Bad Säckingen verurteilt einen Mann wegen Sexualdelikten mit Minderjährigen und dem Besitz von Kinderpornografie zu drei Jahren Gefängnis. Der Angeklagter räumt die Taten ein.
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Vor dem Schöffengericht in Bad Säckingen wurde über den Vorwurf des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Inhalte verhandelt. Außerdem wegen dem Verstoß gegen Auflagen, gegen die ein 42-jähriger Mann aus einer Hochrheingemeinde nach Absitzen einer zweijährigen Haftstrafe nach der Entlassung im April 2021 verstoßen haben ...