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LAUFENBURG. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 29 Jahre alten Angeklagten wegen Computerbetrugs in 302 Fällen und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Außerdem wird ein Betrag von 235 170 Euro von seinem Vermögen eingezogen, weil er sich durch die Straftaten um diesen Betrag durch ...