Rechtsanwalt Markus Klimsch erklärt, warum Balkonsolarmodule noch nicht überall montiert werden dürfen – und was für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Bereits seit 2019 gibt es Solarmodule, die günstig erworben und beispielsweise einfach außen an Balkonen montiert werden können. Dort produzieren sie Strom zur Einspeisung in das Hausnetz. Ein Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses kann eine solche Anlage selbst betreiben oder seinem Mieter den ...