Doch noch für gleiche Rechte
Karlsruhe drängt auf Gleichstellung von Ehe und Homo-Partnerschaft – das war nicht immer so.
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Eingetragene Partnerschaften dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht mehr benachteiligt werden. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar hat der Beschluss vor allem Bedeutung für die Vergangenheit. Er macht aber deutlich, dass sich Karlsruhe – nach langem Zögern – endlich offensiv für eine weitgehende Gleichbehandlung der Lebensformen einsetzt.
Als die eingetragenen Partnerschaft 2001 beschlossen wurden, war dies ein Akt der Politik. Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag hat das Gesetz ohne Aufforderung aus Karlsruhe ...