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Gesetzeslücke

Digitalisierung eines gefälschten Impfausweises ist noch nicht strafbar

BZ-Plus Einen gefälschten Impfpass in der Apotheke digitalisieren zu lassen, sei keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Das Urteil löst Befremden aus.  

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Die Apothekerschaft ist über das Urteil zu gefälschten Impfpässen irritiert.  | Foto: Oliver Dietze (dpa)
Die Apothekerschaft ist über das Urteil zu gefälschten Impfpässen irritiert. Foto: Oliver Dietze (dpa)
Wer einen gefälschten Corona- Impfausweis in einer Apotheke vorlegt, um ihn digitalisieren zu lassen, begeht keine Straftat. Das hat das Landgericht Osnabrück geurteilt. Es bestehe "eine Strafbarkeitslücke". Es ...

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