Dieses "Flaggezeigen" ist seltsam, aber nicht strafbar
Die Reichskriegsflagge an einem Freiburger Balkon ist weder Straftatbestand noch Ordnungswidrigkeit – aber doch ein Signal.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen