Die Zeche zahlt der Trinker
Ab sofort wird unmäßiger Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen mit bis zu 5000 Euro bestraft.
Katharina Fraunhofer
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RHEINFELDEN. Grölende, betrunkene Jugendliche in der Nacht, am nächsten Morgen zertrümmerte Wodkaflaschen und Bierdosen: Die Rheinfelder Schulhöfe und Kinderspielplätze werden zunehmend zu Treffpunkten für regelrechte Saufgelage; Ausgangspunkte für Straftaten wie Schmierereien oder blinde Zerstörungswut. Das soll nun anders werden: Ab sofort gilt auf allen öffentlichen Plätzen Zechverbot. Wer bei einem Trinkgelage erwischt wird, muss bis zu 5 000 Euro Strafe zahlen.
Künftig werden die Streifenpolizisten verstärkt die Rheinfelder Spielplätze, Schulhöfe und Parkanlagen kontrollieren. Finden die Beamten größere ...