Die rechte und die linke Hand des Hürus’

BZ-Plus BZ-SERIE 50 JAHRE HÜRUS (2): Warum der Kanzler während der Zeller Fasnacht die wichtigste Person für den Hürus ist – und was das mit dem Ehebett auf sich hat.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
1/2

ZELL. Seit 50 Jahren haben die Zeller einen Hürus als Fasnachtsregenten. Er löste im Jahr 1968 die vorherige Figur des Fasnachtsprinzen ab. Für die Badische Zeitung ist dies Grund genug, mit einer Serie die Zeller Hürusse zu würdigen und den Lesern einen Einblick in die fasnächtliche Welt der Hürusse zu geben. Dabei gibt es auch den einen oder anderen Blick hinter die Kulissen, und es wird auch das eine oder andere Geheimnis gelüftet – wenn auch nicht jedes. Diesmal geht es um die Frage, wer Hürus werden kann und wie jemand schlussendlich Hürus wird.

Er steht immer ganz oben oder ganz vorne, immer im Rampenlicht: der Zeller Hürus. Aber einer steht immer bei ihm, wenn auch um einen Schritt nach hinten versetzt und vielleicht nicht ganz so im Licht. Aber er ist immer da, wo auch der Hürus ist: sein Kanzler. Er ist der treueste Begleiter des Hürus. Er ist seine rechte und manchmal auch seine linke Hand. Er ist sein Coach und Terminplaner, sein Finanzverwalter, sein Stichwort- und Ratgeber – kurzum sein wichtigster Mann.
Einen Kanzler gab es an der Zeller Fasnacht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel