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Die Listen müssen überprüft werden

Die Gemeindewahlausschüsse stellen Gültigkeit öffentlich fest.  

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REBLAND (vl). Nicht nur für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai selbst, auch bei deren Vorbereitung sind Regeln und Verfahrensweisen zu beachten. Aktuell wichtig: Bis Donnerstag, 28. März, 18 Uhr, müssen alle Wahlvorschläge beim jeweiligen Wahlausschuss eingereicht sein. Nächster nötiger Schritt ist dann das Zusammentreffen des Wahlausschusses, der über die Gültigkeit der Listen zur Wahl entscheiden muss. In Efringen-Kirchen kommt er am Donnerstag zusammen, in Eimeldingen am Dienstag, 2. April, und in Fischingen am Mittwoch, 3. April.

In jeder Gemeinde hat sich ein Wahlausschuss gebildet, der über die Korrektheit der Listen zur Wahl zu wachen hat. Der Akt des Prüfens der ...

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