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Die Kündigung bleibt wirksam

Buckbee-Mears-Mitarbeiter unterliegt vor dem Arbeitsgericht.  

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MÜLLHEIM. Vor dem Arbeitsgericht Freiburg wurde am Dienstag die Klage eines ehemaligen Buckbee-Mears-Mitarbeiters abgewiesen, der seine Kündigung für nicht wirksam erachtet hat. Noch nicht absehbar ist, ob dieses Urteil grundsätzliche Bedeutung hat. Insgesamt haben 102 Beschäftigte Kündigungsschutzklage erhoben. Zwei weitere Verfahren sind auf Mitte Februar terminiert, der Rest ruht bis Ende Februar.

Der weitere Fortgang des am 1. September 2003 eröffneten Insolvenzverfahrens hängt davon ab, ob die anhängigen Klagen dann wieder in Gang kommen, oder ob die Kläger ihre Klagen zurückziehen, ...

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