Account/Login

Kommentar

Die Kritik des Rechnungshofs am Nachtragshaushalt des Landes ist berechtigt

BZ-Plus Neue Schulden im Nachtragsetat und ein auf 25 Jahre gestreckter Tilgungsplan: Die Kritik des Landesrechnungshofs daran ist berechtigt. Die lange Frist könnte sogar verfassungswidrig sein.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Als die Regierung im Frühjahr die erst...noch 288 Millionen Euro  möglich sein?  | Foto: Monika Skolimowska
Als die Regierung im Frühjahr die ersten Kredite aufnahm, sah sie sich noch in der Lage, nach Ende der Krise 500 Millionen Euro jährlich zu tilgen. Nun sollen nur noch 288 Millionen Euro möglich sein? Foto: Monika Skolimowska
Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Nachtragsetat dürfte die grün-schwarze Koalition ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel