Die Kinder zahlen nicht

BZ-TELEFONAKTION: Die neue Grundsicherung schützt vor Altersarmut.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Einen Ansturm von Anfragen erlebten die Experten bei der BZ-Telefonaktion zum Thema Grundsicherung am Donnerstag. Heidrun Behluli (Grundsicherungsamt Landkreis Emmendingen), Manfred Cardek (Sozialamt Freiburg), Cathrin Matzken (BfA Freiburg) und Patricia Renard (Grundsicherungsamt Freiburg) nahmen zusammen rund zweihundert Anrufe entgegen. Beim Großteil der Anfragen ging es darum, ob im konkreten Fall Anspruch auf Grundsicherung besteht. Wir dokumentieren exemplarisch Fragen an die Experten und deren Antworten.

Ich habe einen Antrag auf Grundsicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erhalten. Habe ich somit automatisch Anspruch auf Leistungen?
Nein, denn die Träger der Rentenversicherung, also vor allem die BfA und die Landesversicherungsanstalten, versenden an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel