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Verkehr

Die Hupe ist kein Erziehungsmittel – wann darf man sie einsetzen?

Die Straßenverkehrsordnung kennt nur zwei Fälle, in denen das Hupen erlaubt ist. Das Grüßen anderer Menschen gehört ebenso wenig dazu wie das Maßregeln anderer Verkehrsteilnehmer.  

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Wer unerlaubt hupt, dem drohen zehn Euro Bußgeld.  | Foto: dpa
Wer unerlaubt hupt, dem drohen zehn Euro Bußgeld. Foto: dpa
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