Kommentar
Die heimliche Überwachung anderer mit Peilsendern sollte strafbar sein
Eine Strafvorschrift für Peilsender fehlt nur deshalb, weil es noch keine erschwinglichen und leistungsfähigen Geräte gab. Das hat sich geändert. Die Lücke im Strafgesetzbuch muss nun geschlossen werden.
Mo, 11. Dez 2023, 14:17 Uhr
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