Die Gemeinde gewinnt gegen BASF
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnt Normenkontrollantrag gegen die Veränderungssperre ab.
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![Eingang des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim | Foto: ZVG Eingang des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim | Foto: ZVG](https://ais.badische-zeitung.de/piece/06/15/20/43/102047811-w-640.jpg)
GRENZACH-WYHLEN. Der Normenkontrollantrag gegen die von der Gemeinde ausgesprochene Veränderungssperre über dem BASF-Areal ist abgelehnt. Vergangene Woche hat der dritte Senat des Bundesgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim darüber verhandelt (wir berichteten), am Mittwoch wurde das Urteil verkündet.
DAS SAGT DAS GERICHT:"Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan für das Gebiet ,Rheinvorland West’ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom 19. März 2013 ist rechtmäßig", beginnt die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Damit hat der dritte Senat die beiden Normenkontrollanträge der BASF und des ...