Die Feuerwehr prüft bei jedem Fehlalarm, ob sie eine Rechnung verschickt
Kosten stellt die Feuerwehr nur in Rechnung, wenn „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ Alarm ausgelöst wird
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"Fehlalarm in der Innenstadt" titelte die BZ am 30. Juli. Im Gebäude-Ensemble Grünwälderstraße 1-7, in dem auch das Gasthaus Großer Meyerhof ist, hatte am 29. Juli, jemand Rauch im Treppenhaus wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Diese rückte mit sechs Fahrzeugen und 26 Einsatzkräften der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr an, nahm Rauchgeruch wahr, konnte aber keine Ursache dafür finden, lüftete und rückte wieder ab.
Augenarzt Thomas Ebert, der dort seine Praxis hat, fragte sich danach, ob die Feuerwehr für diesen Einsatz womöglich eine Rechnung schicken würde. "Nein", versichert Philipp Golecki, stellvertretender Leiter des Amts für Brand- und ...