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Die Dachlandschaft ist zu erhalten

Das Freiburger Verwaltungsgericht urteilt im Streit um die Eindeckung eines Dachs in der Karl-Bautz-Straße zugunsten der Stadt.  

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EMMENDINGEN. Wer an der Karl-Bautz-Straße sein Dach neu decken will oder muss, der muss sich an die Gestaltungssatzung der Stadt Emmendingen halten und die dort vorgeschriebenen Biberschwanzziegel verwenden, auch wenn die teurer sind. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Streit zwischen einem Hausbesitzer an der Karl-Bautz-Straße und der Stadtverwaltung.

Der Mann hatte deswegen schon – freilich ebenfalls erfolglos – den Petitionsausschuss angerufen (BZ vom 14. November 2006). Mitte 2007 erhob er dann Klage. Denn die vorgeschriebene Eindeckung sei um rund 9000 ...

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