Weil Kinos, Kneipen und Kosmetiksalons schließen müssen, droht eine Klagewelle. Doch die Kläger haben wenig Chanchen, meint BZ-Autor Christian Rath: der Teil-Lockdown verfolgt ein schlüssiges Konzept.
Der Teil-Lockdown trifft die Gastronomie hart. Foto: Arne Dedert (dpa)
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Am Montag hat in Deutschland der November-Lockdown begonnen. Gastronomie, Kultureinrichtungen und Wellness-Angebote sind für (mindestens) vier Wochen dicht. Viele Betroffene sind empört und drohen mit Klagen. Sie halten die Auswahl der Maßnahmen für willkürlich und sehen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Zahlreiche Verfahren sind bei den Gerichten bereits eingegangen. ...