Account/Login

Kommentar

Die Chancen der Kläger gegen den Teil-Lockdown stehen schlecht

Christian Rath
  • Di, 03. November 2020, 16:36 Uhr
    Kommentare

     

BZ-Plus Weil Kinos, Kneipen und Kosmetiksalons schließen müssen, droht eine Klagewelle. Doch die Kläger haben wenig Chanchen, meint BZ-Autor Christian Rath: der Teil-Lockdown verfolgt ein schlüssiges Konzept.

Der Teil-Lockdown trifft  die Gastronomie hart.  | Foto: Arne Dedert (dpa)
Der Teil-Lockdown trifft die Gastronomie hart. Foto: Arne Dedert (dpa)
1/2
Am Montag hat in Deutschland der November-Lockdown begonnen. Gastronomie, Kultureinrichtungen und Wellness-Angebote sind für (mindestens) vier Wochen dicht. Viele Betroffene sind empört und drohen mit Klagen. Sie halten die Auswahl der Maßnahmen für willkürlich und sehen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt. Zahlreiche Verfahren sind bei den Gerichten bereits eingegangen. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel