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Umstrittenes Bauprojekt

Die Bürgerinitiative sieht keine große Veränderung bei den Plänen für die Hochstraße in Lahr

Die Bürgerinitiative Lebenswerte Hochstraße bleibt bei ihrem Standpunkt zu dem geplanten Bauvorhaben. Sie kritisiert, dass sie von der Stadt nicht über den aktuellen Stand informiert wurde.  

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Die BI hat die Pläne an den Zaun des Grundstücks gehängt, auf dem die Gebäude erstellt werden sollen. Foto: BI
Die Bürgerinitiative hat nach eigenen Worten erst an diesem Montag über da Ratsinformationssystem sowie durch den Bericht der Badischen Zeitung am Dienstag (online nachzulesen unter mehr.bz/1510hochstrasse von dem weiteren Vorgehen der Stadtverwaltung erfahren. Der Austausch mit der Stadtverwaltung und dem Investor Gemibau vor den Sommerferien sei überwiegend höflich und sachlich verlaufen, "allerdings im Sinne einer Lösungsfindung letztendlich weitgehend ergebnislos". Über weitere Schritte zu diesem Projekt sei die BI trotz der Vereinbarung anlässlich des einzigen Treffens mit der Stadtverwaltung nicht informiert worden.

Dass die Stadtverwaltung am 21. Oktober einen "weitgehend unveränderten Bebauungsplan" dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen will, missachte die Möglichkeit einer Revision des Bauvorhabens und die Ablehnung durch die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der vergangenen Sitzung.

BI will weiter eine maßvolle Verdichtung

Die Bürgerinitiative spricht sich in ihrer Stellungnahme erneut für eine maßvolle Bebauung und Nachverdichtung aus. Sie verweist auf eine Aussage von Fred Gresens, dem Geschäftsführer der Gemibau, gegenüber der Basischen Zeitung am 21. April 2020, dass er etwa 30 Eigentumswohnungen anvisiere. Damit könnte die BI leben, aktuell seien es aber 41 Eigentumswohnungen in viergeschossiger Bauweise. Dass ein geplantes Baufenster auf dem Villenareal wegfallen soll, sei erfreulich und wird von der BI "als kleiner Erfolg" gewertet. Diese Änderung beeinflusse jedoch nicht das unmittelbare Bauvorhaben der Gemibau.

Probleme beim Verkehr in der Hochstraße

Die Bürgerinitiative weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung über kein eigenes Verkehrskonzept verfüge, sondern das vom Investor beauftragte Gutachten verwende. "Die Gutachtermeinung, dass gegenläufiger Verkehr selbst im oberen Teil der Hochstraße problemlos sei, ist schon heute nicht richtig", entgegnet die BI. So sei die Unmöglichkeit der Müllabfuhr bei parkenden Fahrzeugen leider häufig gegeben. Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge könnten die Straße nicht durchfahren, Wendemöglichkeiten bestehen keine, Passanten und Schulkinder verfügten über keinen Gehweg. Auch die Verkehrsinfrastruktur spreche daher für eine maßvolle Neubebauung im Quartier mit nur 30 Wohneinheiten in dreigeschossiger Bauweise. Die BI wünscht sich von der Stadtverwaltung ein Verkehrskonzept für Fahr- und Fußverkehr und den ruhenden Verkehr.

BI mahnt Gesamtkonzept für die Nordstadt an

Die Bürgerinitiative mahnt dringend ein Gesamtkonzept für die Nordstadt an, welches dem Quartiercharakter der lockeren Bebauung mit eins bis drei Geschossen und seiner Umweltfunktion durch hohe Grünanteile Rechnung trägt. Auch sollten verkehrstechnische Lösungen aufgezeigt werden. "Es gibt die Befürchtung, dass nach Genehmigung eines vierstöckigen Gemibau-Projekts die Referenz für weitere ähnliche Bebauungen in diesem Gebiet geschaffen werden", betont die Bürgerinitiative.
Bauprojekt in der Obertorstraße

Ein weiteres umstrittenes Vorhaben in der Nordstadt ist neben der Hochstraße der geplante Bau eines Sieben-Familien-Wohnhauses auf einem Grundstück in der Obertorstraße, unweit der Hochstraße. Auch da hatten sich Anlieger gegen das Projekt gewehrt und bei der Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt. Weil dem Widerspruch nicht stattgegeben werden konnte, wurde er an das Regierungspräsidium Freiburg als nächsthöhere Behörde zur Entscheidung abgegeben. Dort liegt er noch. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Antwort auf eine BZ-Anfrage aber darauf hin, dass ein Nachbarwiderspruch keine aufschiebende Wirkung hat, "das heißt, der Bauherr ist trotz des Widerspruchs nicht daran gehindert, von der Baugenehmigung rechtmäßig Gebrauch zu machen und das Vorhaben auszuführen".

Ressort: Lahr

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